Gleich mehrere aktualisierte Dokumente für Betreiber sowie Prüfer von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS, etwa Energie, Ernährung, Gesundheit, Kommunikation, Verwaltung und andere) stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Webseite zur Verfügung. Für etliche Betreiber kritischer Infrastrukturen steht im Sommer 2021 der zweite Nachweiszyklus nach BSI-Gesetz und der KRITIS-Verordnung an. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig den Stand der Technik ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen nachweisen.

Quelle: Heise